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   BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98   

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BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98 (https://dejure.org/1998,3265)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1998 - 4 B 69.98 (https://dejure.org/1998,3265)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 (https://dejure.org/1998,3265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauaufsichtliches Einschreiten - Öffentlich-rechtlicher Nachbarrechtsstreit - Drittschützende baurechtliche Vorschriften - Verpflichtungsklage - Notwendige Beiladung - Miteigentümer des betroffenen Grundstücks

  • Judicialis

    VwGO § 65 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 2
    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwaltungsprozeßrecht; öffentlich-rechtlicher Nachbarrechtsstreit; drittschützende baurechtliche Vorschriften; Verpflichtungsklage; notwendige Beiladung; Miteigentümer des betroffenen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachbarschutz: Beiladung von Miteigentümern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 147
  • BauR 1998, 1122 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 54
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98
    Das sich aus dem Miteigentum ergebende Vollstreckungshindernis kann seitens der Bauaufsichtsbehörde durch Erlaß einer Anordnung gegen den nicht beigeladenen Miteigentümer ausgeräumt werden (stRspr, vgl. z.B. BVerwGE 40, 101 m.w.N.).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG 4 C 42.69 - BVerwGE 40, 101 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13

    Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als

    Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten berührt nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung, sondern bildet nur ein Vollzugshindernis, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], Rd 7 in Juris, m.w.N.; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, Rd 9 in Juris).(Rn.17).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], RdNr. 3 in Juris; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, RdNr. 9 in Juris; Urt. v. 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101 [103), RdNr. 31 in Juris), dass Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 8 A 2206/15

    Einordnung des "Auf-den-Stock-Setzen" von Bäumen als eine naturschutzrechtliche

    vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 = juris Rn. 3 unter Hinweis auf das Urteil vom 28. April 1972 - 4 C 42.69 - BVerwGE 40, 101 = juris Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 1753/91 -, juris Rn. 18 m. w. N.
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 6 A 272/20

    Forstaufsichtliche Anordnung; Aufschüttung auf Waldboden; Beseitigungsanordnung;

    Denn eine fehlende Duldungsanordnung berührt die Rechtmäßigkeit der forstwirtschaftlichen Anordnung nicht, da § 40 Abs. 4 SächsWaldG an die rechtliche und tatsächliche Verantwortlichkeit des Waldbesitzers und nicht an den Eigentümer anknüpft (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Deponiebetreibers: BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 -, juris Rn. 6; zu einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung: BVerwG, Beschl. v. 24. Juli 1998 - 4 B 69/98 -, juris Rn. 3).

    Die fehlende Duldungsanordnung bildet lediglich ein Vollzugshindernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Juli 1998 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2005 - 9 Cs 05.1840 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

    Urt. v. 28.4.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101, 103 = BRS 25 Nr. 205; Beschl. v. 24.7.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 = BRS 60 Nr. 170) nur ein Hindernis, welches der Vollstreckung, d.h. Durchsetzung der Verfügung im Wege des Verwaltungszwangs entgegensteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 15 A 3136/18

    Zustands- und Funktionsprüfung; Fristensatzung; Fremdwassersanierung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, juris Rn. 3, Urteil vom 28. April 1972- IV C 42.69 -, juris Rn. 31.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Durch eine solche Verfügung wird dem in Anspruch Genommenen die Pflicht auferlegt, die zwangsweise Durchsetzung des Gebotes hinzunehmen (BVerwG, U. v. 28.04.1972 - 4 C 42.69 - BVerwGE 40, 101 = BRS 25 Nr. 205; B. v. 24.07.1998 - 4 B 69/98 - NVwZ-RR 1999, 147 = BRS 60 Nr. 170).

    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung wäre nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen müsste - wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (vgl. BVerwG, B. v. 24.07.1998 - 4 B 69/98 - NVwZ-RR 1999, 147; VGH München, B. v. 16.04.2007 - 14 CS 07.275 - zit. nach juris m.w.N.).

  • VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Dieser Umstand stellt allenfalls ein Vollstreckungshindernis dar und ist demnach bei der Überprüfung der Zwangsgeldandrohung in Ziffer 5. des Bescheides zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101, juris Rn. 31; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1998 - BVerwG 4 B 69.98 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - BVerwG 3 B 1.00 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 17; Kammerentscheidung vom 10. November 2014 - VG 3 L 212/14 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 2 S 69.11

    Beseitigungsanordnung; Steganlage; fehlende wasserbehördliche Genehmigung;

    Soweit er geltend macht, er sei zivilrechtlich nicht befugt, das Miteigentum seiner Schwester zu beseitigen, ist anerkannt, dass das Miteigentum eines Dritten die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung nicht berührt, sondern lediglich ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - 4 C 42.69 -, BVerwGE 40, 101, 103; Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, BRS 68 Nr. 170).
  • VG Düsseldorf, 14.12.2020 - 9 L 2067/20

    Camping Wochenendhaus Brandschutz Duldung Störerauswahl Verhaltensstörer

    vgl. zusammenfassend und m.w.N. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 42.69 -, juris, Rn. 31 f.; ferner etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 1753/91 -, juris, Rn. 18 a.E. und Beschluss vom 15. November 2012 - 7 B 1098/12 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 4. September 2013 - 3 L 108/11 -, juris, Rn. 68.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2006 - 3 M 92/06

    Rechtsnachfolge in Beseitigungsanordnung

    Durch eine solche Verfügung wird dem in Anspruch Genommenen die Pflicht auferlegt, die zwangsweise Durchsetzung des Gebotes hinzunehmen (BVerwG, U. v. 28.04.1972 -4 C 42.69 - BVerwGE 40, 101 = BRS 25 Nr. 205; B. v. 24.07.1998 - 4 B 69/98 - NVwZ-RR 1999, 147 = BRS 60 Nr. 170).
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013

    Beseitigung eines Wohncontainers - Fehlende Zuordnung zu landwirtschaftlichem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - 3 M 665/19

    Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2023 - 10 B 839/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 E 216/18

    Beiladung als notwendig durch Beteiligung eines Dritten an dem streitigen

  • VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06

    Verarbeitung von Bioabfall zu Kompost; Verunreinigung von Trinkwasser; Sanierung

  • VG Leipzig, 15.07.2011 - 1 K 808/10

    Grimma: Pflicht zur Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage in einem

  • VG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 5 L 147/08

    Anschlusszwang an die öffentliche Wasserversorgung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2023 - 3 M 63/23

    Bauordnungsrechtliche Störerauswahl bei der Beseitigung eines heruntergekommenen

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